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 Clubsatzung

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BeitragThema: Clubsatzung   Clubsatzung EmptyMi Aug 11 2010, 14:47

Clubsatzung des Oc-United

§ 1 Clubname und Sitz

1.1 Der Club führt den Namen „Oc-United“ und ist bis Datum in keinem Vereinsregister aufgenommen worden.
1.2 Es gibt keinen festen Vereinssitz.


§ 2 Sinn und Zweck des Clubs

2.1 Der Verein ist eine Interessengemeinschaft des vierrädrigen, motorisierten Opel Kraftfahrzeuges und fördert die Pflege der Mitgliedergemeinschaft.


§ 3 Mitgliedschaft

3.1 Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.
3.2 Ein neues Mitglied muss nach einer 3-monatigen Probezeit mit einfacher Mehrheit der Mitglieder des Vereins aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Beschluss der Vereinsversammlung, mit Festlegung des Eintrittsdatums und Eintragung auf der Club-Homepage.
3.3 Mit Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.
3.4 Jedes Mitglied muss ein Erkennungsmerkmal des Clubs am Fahrzeug mit führen und eine Club-Wear .


§ 4 Verlust der Mitgliedschaft

4.1 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluß aus dem Club.
4.2 Ein Mitglied kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden:
a) Wegen erheblicher Nichterfüllung satzungsgemäßer Regeln.
b) Wegen unehrenhafter Handlungen, Äußerungen oder durch benehmen in der Öffentlichkeit, die das Ansehen des Clubs oder seiner Mitglieder schädigen.
4.3 Nach Ausscheiden aus dem Club müssen Clubaufkleber auf dem Fahrzeug restlos und unverzüglich entfernt werden.Desweiteren wir die vorhandede Clubwear ohne Rückerstattung des Betrages an den Clubvorstand zurück gegeben.
4.4 Wer einmal aus dem Club ausgetreten ist, bleibt auch raus

§ 5 Beiträge

5.1 Eine Aufnahmegebühr ist nicht fällig.
5.2 Ein Monatsbeitrag von 5 Euro pro Person ist monatlich auf den Pflichttreffen zu zahlen.
5.3 Spenden und sonstige Geldbeträge kommen dem Club zugute.
5.4 Das vorhandene Geld wird nur für den Club ausgegeben.
5.5 bei Austritt aus dem Club werden keine Beiträge zurück erstattet.
5.6 Die Clubkasse wird anhand eines Sparbuchs geführt

§ 6 Stimmrecht und Wählbarkeit

6.1 Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
6.2 Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden.
6.3 Gewählt werden können alle volljährigen Mitglieder die mindestens zwölf Wochen dem Club angehören.


§ 7 Vereinsorgane

7.1 Die Mitgliederversammlung
7.2 Der Vorstand
7.3 Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung
7.4 Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in monatlichen Abständen statt.
7.5 Bei der Mitgliederversammlung werden Vorschläge einzelner Mitglieder besprochen und abgestimmt (auch Online).
7.6 Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 2/3 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.
7.7 Alle Beschlüsse werden mit einer 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung getroffen.


§ 8 Vorstand

8.1 Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt.
8.2 Der Vorstand ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwaltung aller Ämter.
8.3 Der Vorstand besteht aus:
a) 1 Vorsitzenden
b) 2 Schriftführer
c) 1 Kassenwart
d) Admin´s
8.4 Der Vorsitzende führt in allen Versammlungen den Vorsitz und sorgt für die genaue Durchführung der Versammlung gemäß der Vereinssatzung.
8.5 Der Schriftführer hat die Aufgabe der ordentlichen Protokollführung und veröffentlicht das Protokoll im Clubeigenem Forum.
8.6 Ist der Kassierer oder Schriftführer bei einer Versammlung nicht anwesend, werden die Aufgaben der o.g. Personen von dem Vorsitzenden übernommen.
8.7 Bei Vernachlässigung der Ämter wird eine Versammlung einberufen, die über den Fall urteilt.


§ 9 Wahlen

9.1 Die Mitglieder des Vorstandes werden für unbegrenzte Zeit gewählt, es reicht die einfache Mehrheit. Sie bleiben solange im Amt, bis Sie das Amt selber niederlegen oder die Mitgliederversammlung anders entscheidet und der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.


§ 10 Kassenprüfung

10.1 Die Kasse des Clubs muß jedes Jahr durch dazu gewählte Personen geprüft werden. Eine der gewählten Personen erstattet der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragt bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstandes.
10.2 Der Kassierer ist verpflichtet die Clubkasse viertel jährlich oder auf verlangen der Mitglieder offen zu legen.

§ 11 Tourenfahrten

11.1 Eine Tourenfahrt ergibt sich, wenn mindestens drei Clubfahrzeuge zusammenkommen. Bei Tourenfahrten ist für jede Person, die ein Kraftfahrzeug führt, Alkoholverbot.
11.2 Die Höchstgeschwindigkeit wird dem langsamsten Fahrzeug der Kolonne angepaßt.(auf Autobahnen Richtgeschwindigkeit 120km/h)
11.3 Bei Tourenfahrten wird sich nach Vereinbarung getroffen. Es wird 15 Minuten über die Zeit gewartet.
11.4 Nimmt ein Mitglied trotz Zusage an einer Tourenfahrt nicht teil, ohne sich vorher bei einem der teilnehmenden Mitglieder rechtzeitig gemeldet zu haben, wird nach dem 3. Vorfall dieser art intern über eine Strafe entschieden.
11.5 bei Nichteinhaltung der Regeln für Tourenfahrten sind 5 euro in die Clubkasse zu zahlen.


§ 12 Versammlung

12.1 Die Mitgliederversammlung findet monatlich statt.
12.2 Über jede Versammlung wird ein Protokoll erstellt. Der Inhalt eines jeden Protokolls wird den Mitgliedern im Clubeigenem Forum so schnell wie möglich (spätestens nach 1 Woche) nach der Versammlung zur Verfügung gestellt. Der Schriftführer ist für den Inhalt des Protokolls verantwortlich.
12.3 Bei Nichterscheinen zu Versammlungen können alle Mitglieder ihre Stimme bei Wahlen und Abstimmungen nicht nachträglich abgeben. Erscheint ein aufzunehmendes Mitglied nicht zu seiner Aufnahmeabstimmung, so wird diese Abstimmung bis zur Anwesenheit des Betreffenden verschoben.
12.4 Die Beschlüsse sind für alle Mitglieder maßgebend.
12.5 Die Mitglieder haben die Pflicht, an den Versammlungen des Clubs teilzunehmen. Es sei denn, man hat eine konkrete Entschuldigung, die man vor der Versammlung im Clubeigenem Forum mitteilt.
12.6 Falls ein Mitglied drei mal in Folge unentschuldigt der Versammlung fern bleibt, wird über diesen Vorfall auf der nächsten Versammlung gesprochen und das Mitglied wird aus dem Club ausgeschlossen.
12.7 Die Beschlußfähigkeit einer Versammlung ergibt sich aus der Anwesenheit von 2/3 der Clubmitglieder.
12.8 bei nicht tragen der Clubkleidung, telefonieren während der Versammlung oder keinem Erkennungsmerkmal am auto wird eine Strafe in Höhe von 1 Euro in die Clubkasse fällig.

§ 13 Satzung

13.1 Bei Satzungsänderungen oder Erneuerungen muß eine 2/3 Mehrheit bestehen.


§ 14 Streitfälle

14.1 In Streitfällen entscheidet die einfache Mehrheit.
14.2 Bei Schlichtung von Streitfällen wird keine Enthaltung gewertet. Die Streitbetroffenen dürfen sich bei der Abstimmung nicht beteiligen.
14.3 Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
14.4 Bei hinterrücks Gerede wird das Clubmitglied direkt vom Club ausgeschlossen.
14.5 Bei Streitigkeiten oder Missverständnissen zwischen den Personen direkt klären und nicht über Dritte.
14.6 Konkurrenzkämpfe zwischen den Mitgliedern sollten vermieden werden

§ 15 Auflösung

15.1 Die Auflösung des Clubs kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung darf nur der Punkt „Auflösung des Clubs“ stehen. Die Auflösung des Clubs kann nur mit einer Stimmenmehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden, wenn 75% der Clubmitglieder anwesend sind.
15.2 Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen. Im Falle einer Auflösung des Clubs fällt das Clubvermögen einer wohltätigen gemeinnützigen Organisation zu.
15.3 Die Sachgegenstände werden verkauft und der Erlös wird der Clubkasse zugefügt und ebenfalls gespendet.



Die Satzung wurde vor der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen.
Änderungsvorschläge sind gerne willkommen.
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